Gesetze und Richtlinien

WICHTIGE INFORMATION: Aufgrund der drohenden Verbreitung des Kleinen Beutenkäfers in die Schweiz hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Mitte Januar 2015 ein Importverbot für Bienenvölker ausgesprochen. Importverbot

Auch bei der Bienenzucht gilt es bestimmte Regeln einzuhalten, wobei verschiedene Gesetze, Verordnungen und Verfügungen den gesetzlichen Rahmen rund um die Imkerei bilden. Wichtige Grundlagen finden sich im Landwirtschafts-, Tierschutz- und Tierseuchengesetz. Im Weiteren sind etwa Regeln für die Honigproduktion im Lebensmittelgesetz oder in der Hygieneverordnung verankert. Eine Übersicht zu den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen auf nationaler Ebene lässt sich der Linksammlung auf der Website des VDRB entnehmen.

Auf kantonaler Ebene kommen im Besonderen die Richtlinien zur Bienengesundheit zum Tragen. Hierbei übernehmen die Bieneninspektoren wichtige Aufgaben. In ihrer Rolle als amtliche Vertreter der Tierseuchenpolizei sind sie direkt dem kantonalen Bieneninspektor und dem Kantonstierarzt unterstellt. Ihre Tätigkeit wird durch das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966, die Tierseuchenverordnung vom 22. Juni 1995, das Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierseuchengesetz vom 13. November 2008 sowie das kantonale Pflichtenheft geregelt. Weitere Informationen zum Bieneninspektorat sowie Kontaktangaben ...

Wandern mit Bienen

beetrafficFür WanderimkerInnen hat der Schweizer Verband speziell die BeeTraffic App entwickelt. Mit BeeTraffic können die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Bieneninspektoren des Herkunft- und des Zielstandes verschickt und ihre Zustimmung eingeholt werden. Die App kan gratis bei Apple und Google store herunter geladen werden.

Primärproduktion (Lebensmittelkontrolle)

Die Gesetzgebung bezüglich der Kontrolle der Primärproduktion, darunter fallen auch die Honigproduzenten (= Imker), hat sich per 1.1.2016 geändert. Für pflichbewusste ImkerInnen ändert sich in er Praxis nichts, da wie bisher die hygienischen Pflichten sowie Wartezeiten nach gebrauch von Behandlungsmittel (unter anderem Ameisensäure) eingehalten weden müssen. Unter Forumlare findet man die Links zum entsprechenden Kontrollhandbuch.